Gefährdungsbeurteilung

Als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Konkretisiert werden die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung in zahlreichen Vorschriften, Verordnungen, technischen Regelwerken, etc. Als Beispiel sei an dieser Stelle z.B. insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung genannt. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit nicht nur elementar für den Arbeitsschutz, sondern auch für den Umweltschutz, Brandschutz, Verbraucherschutz, etc.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein sehr komplexes Thema, welches u. A. bereits aus den verschiedenen Arten /-Bereichen und Anlässen von Beurteilungen hervorgeht. Sie kann z.B. personenbezogen, maschinenbezogen, verfahrensbezogen, arbeitsplatzbezogen, fachgebietsbezogen, etc. durchgeführt werden.

Dies wiederum immer in Abhängigkeit von den Anlässen zur Beurteilung. (Nutzung neuer Arbeitsstoffe, Änderung von Vorschriften,  Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze, etc.)

Das gesetzliche Regelwerk wurde im Laufe der Jahre immer weiter Verallgemeinert, sodass konkrete Angaben zur Gestaltung von z.B. Arbeitsplätzen aufgehoben wurden und der Arbeitgeber zur Treffung geeigneter Maßnahmen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet wurde.

Dies ermöglicht dem Arbeitgeber zwar einen erweiterten Handlungsspielraum, verursacht aber gleichzeitig mehr Arbeit durch die Analyse zur Treffung ausreichender Maßnahmen. Hier herrscht eine große Verunsicherung der verantwortlichen Personen. Zur Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist demnach eine gute fachliche Qualifikation und Erfahrung notwendig.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

  1. Festlegung des Untersuchungsgegenstandes / -bereiches
  2. Analyse arbeitsbedingter Gefährdungen und Belastungen
  3. Bewertung der arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen
  4. Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  5. Umsetzung der Schutzmaßnahmen
  6. Wirksamkeitskontrolle, Dokumentation und Fortschreibung